Bienensachverständige (BSV) unterstützen und beraten Amtsveterinäre bei der Bekämpfung von Bienenkrankheiten, Sanierungen oder Behandlungen von Bienenvölkern. BSV können von Amtsveterinären „bestellt“ werden und so das ausführende Organ der Amtsveterinäre sein. Die Bestellung der BSV richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchen-Verordnung.
Die/der BSV kann auch auf Anfrage von Imker Bienenvölker untersuchen und Gesundheitsbescheinigungen ausstellen. Gesundheitszeugnisse werden insbesondere von Imkern benötigt, die zum Beispiel in andere Trachtgebiete wandern oder ihre Bienenvölker verkaufen wollen.
Bienensachverständige Imkerverein Vorgebirge
Friedel Mirbach
Dr. Ludger Reining
Zu den Aufgaben eines Honigsachverständigen (HSV) gehört die Schulung und Beratung von Imkern zu Themen rund um die Honigherstellung (z.B. Hygiene- oder Qualitätsfragen) oder zur Erreichung eines Honigsachkundenachweises. Rechtliche Grundlage ist beispielsweise die Umsetzung der Honigverordnung in der eigenen Imkerei.
Honigsachverständige Imkerverein Vorgebirge
Dr. Gabriele Jahn
Weitere Bienen- und Honigsachverständige im Kreisimkerverband Bonn (KIV Bonn)